Für folgende Bereiche bietet EEP eine Steuerberatung an:
- Steuerliche Beratung für Unternehmen und Unternehmer
Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung für Personen und Kapitalgesellschaften, Unternehmen der öffentlichen Hand, Vereine und Stiftungen sowie natürliche Personen, Ausarbeitung steuerlich optimaler Gestaltung (Rechtsformwahl), Holding-Konzepte; Gründung und Gestaltung von Gesellschaften für Familienvermögen, Hilfe bei der Erfüllung von Melde- und Nachweispflichten, Beantragung von Zuschüssen und Zulagen
- Unternehmensgründung, Umstrukturierungen, Unternehmenskäufe
Steuerliche Beratung bei der Gründung und Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung), Restrukturierung, Umgliederung, Einbringungen, Unternehmenskauf und –verkauf, Management buy-out und buy-in, steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung bei Kapitalerhöhung
- Unternehmensnachfolge und private Nachfolgeberatung
Nachfolgeberatung und Beratung bei der Testamentsgestaltung sowie der Gestaltung von Erbverträgen, Beratung bei der Unternehmensnachfolge, strategische Erbschafts- und Schenkungsteuerplanung, Reorganisation von Privat- und Unternehmensvermögen zur Vorbereitung des Generationwechsels und Vermögenstransfers
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
Beratung bei der laufenden Lohn-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Ausarbeitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Gesellschafter und Gesellschaften
- Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
Beratung und Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen, Bearbeitung außergerichtlicher Rechtsbehelfe, Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, Verhandlung mit der Finanzverwaltung zur Erwirkung verbindlicher Zusagen
- Steuerstrafrecht
Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Besteuerungs- und Strafverfahren. Betreuung im Umgang mit der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra).
- Selbstanzeigeberatung
Beratung und Betreuung von Selbstanzeigen zur Erlangung von Straffreiheit bei Steuerhinterziehung. Prüfung der Wirksamkeitsvoraussetzungen und Erstellung der notwendigen Erklärungen.