Notariat

 

Unser Notariat bietet insbesondere überall dort umfassende Beratungsleistungen an, wo das Gesetz eine Verpflichtung zur notariellen Beurkundung oder zu einer notariellen Beglaubigung vorsieht. Gerade bei Überschneidungen mit steuerrechtlichen Anforderungen zahlt sich unsere Expertise aus.

 

  • Immobilienrecht
    Im Immobilienrecht werden wir umfassend für Sie tätig: Für den Kauf einer Wohnung, eines Grundstückes oder einer gewerblichen Einheit entwerfen wir für die Beteiligten Kaufverträge über Grundstücke, ob unbebaut oder bebaut mit Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien. Gleiches gilt auch im Rahmen einer Vermögensübertragung beispielsweise im Wege einer Schenkung. Unser Auftrag umfasst regelmäßig den Entwurf der Verträge, die Beurkundung sowie die Abwicklung der Verträge bis zur Eigentumsumschreibung einschließlich der Betreuung gegenüber Behörden und Banken. Als Immobilienentwickler können Sie von unserer Erfahrung bei der Gestaltung von speziellen Grundstückskaufverträgen über den Ankauf von Bau- oder Bauerwartungsland profitieren. Ferner sind wir oft damit befasst, eine Aufteilung in Wohnungseigentum vorzunehmen. Im Bereich des Bauträgerrechts können Sie auf besondere Erfahrung zurückgreifen.
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, wir beraten Sie über alle Vor- und Nachteile und treffen gemeinsam mit Ihnen die beste Wahl. Unsere Tätigkeit umfasst neben der anfänglichen Beratung über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Gestaltung und ggf. Beurkundung der Gesellschaftsverträge, die Erstellung der Handelsregisteranmeldungen und deren Einreichung zum Registergericht. Weiterhin begleiten wir Sie auch nach der Gründung Ihres Unternehmens, wenn es beispielsweise um Kapitalerhöhungen, Unternehmenskaufverträge, Umwandlungsvorgänge, Geschäftsanteilsübertragungen oder Satzungsänderungen geht. Auch auf Hauptversammlungen werden wir gern für Sie tätig.
  • Familienrecht
    Im Familienrecht beraten und beurkunden wir Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Bereits im Vorwege der Eheschließung ist die rechtzeitige Beratung über die gesetzlichen Wirkungen der Ehe empfehlenswert, denn ein Ehevertrag sollte rechtzeitig vor der geplanten Hochzeit geschlossen werden.
  • Erbrecht
    Testamente haben oft eine sehr lange Laufzeit, bis sie sich rechtlich auswirken. Daneben kommt es durch Erbfälle schnell zu Streitigkeiten. Der Notar hat hier die wichtige Aufgabe, den im Testament niedergeschriebenen letzten Willen des Erblassers mit diesem klar zu erörtern und unmissverständlich wiederzugeben. An der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht sind in diesem Zusammenhang immer dort geregelte Nachfolgeregelung zu beachten und möglicherweise anzupassen. Nur so kann der Fortbestand von Familienunternehmen sowie von​ vermögensverwaltenden Gesellschaften gesichert und gewährleistet werden. Die Regelung des digitalen Nachlasses nimmt immer mehr Bedeutung an. Auch hier bieten wir Lösungen. Weiterhin helfen wir in der Regelung von Nachlassangelegenheiten. Wir bereiten für Sie Anträge auf die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen vor und beraten Sie diesbezüglich. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Mit Vorsorgevollmachten lässt sich im Regelfall die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermeiden. Unfälle oder Krankheiten führen schnell dazu, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann. In einer solchen Situation ist man gut beraten, rechtzeitig Vorsorge getroffen zu haben. Wir erörtern in diesem Zusammenhang mit Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vollmachten und verfassen Ihre Wünsche zu Ihren persönlichen Vorstellungen von einer Vertretung im Falle der Geschäftsunfähigkeit.
  • Stiftungsrecht
    Unser Notar Dr. Markus Stöterau ist ehrenamtlich Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Region Rendsburg, einer gemeinnützigen Stiftung des Privatrechts. Wir stellen immer häufiger fest, dass Unternehmer oder auch Privatpersonen darüber nachdenken, eine Stiftung zu gründen, wenn beispielswiese keine Nachfolgeregelung im Unternehmen in Sicht ist oder aber eine Stiftung zur Vermögenssicherung eingerichtet werden soll. In diesem Kontext fallen unterschiedlichste erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen an, die wir mit Ihnen gemeinsam lösen. Wir beraten Sie bei der Satzungsgestaltung, der Gründung und im Anerkennungsverfahren.
  • Ausländisches Recht
    Im Zeitalter der Globalisierung kann oftmals die Beratung nicht bei der Deutschen Rechtsordnung enden. Im Netzwerk mit Advoselect und Morison Global bieten wir Ihnen kompetente Ansprechpartner, wenn die Einbeziehung ausländischer Rechtordnungen zur Lösung Ihre Fragestellung erforderlich wird.
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