Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht:
Finanzierungsberatung, Sicherheitenbestellung- und -verwertung, Sanierung, Zahlungsverkehr, Beratungshaftung, Forensische Tätigkeit.

  • Finanzierungsberatung
    Beratung in allen fremd- und eigenkapitalorientierten Finanzierungsangelegenheiten, insbesondere auch steuerlich abgestimmte Finanzierungskonzepte und Beratung bei innovativen Finanzierungsformen und Forderungsverkauf.
  • Sicherheitenbestellung- und -verwertung
    Prüfung und Beratung bezüglich Sicherungsinteressen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe bei der Anbahnung, Prolongation und der Abwicklung von Darlehensverträgen sowie Beratung bei der Verwertung der Sicherheiten und deren Verwertung in Eigenregie.
  • Sanierung
    Rechtliche und steuerrechtliche Entwicklung und Begleitung von Sanierungskonzepten.
  • Zahlungsverkehr
    Beratung in Angelegenheiten des Zahlungsverkehrs mit insolvenzrechtlicher Absicherung.
  • Beratungshaftung
    Prüfung und Beratung im Zusammenhang mit dem Beratungsgeschäft der Banken bei der Anlage in Finanzinstrumenten, Derivaten, Termingeschäften oder bei sonstigen Wertpapierdienstleistungen.
  • Forensische Tätigkeit
    Durchsetzung und Abwehr bankrechtlicher Ansprüche vor Gericht.
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